(Sozialhilfe – Hilfe in anderen Lebenslagen – Bestattungskosten – keine Begrenzung auf vom Sozialhilfeträger entwickelte Vergütungssätze – sozialgerichtliches Verfahren – Streitgegenstand – Übernahme iS des § 74 SGB 12 kein Schuldbeitritt – Parteifähigkeit)