Erfolgloser Eilantrag, gerichtet auf eine fachgerichtliche Zwischenentscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren (Bezifferung der Anzahl der Anhänger des sog “Flügels” unter den Mitgliedern der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz) – mangelnde Darlegungen zum Vorliegen einer Grundrechtsverletzung sowie zu den Voraussetzungen einer Eilentscheidung nach § 32 Abs 1 BVerfGG