Auslegungsmaßstab bei uneindeutiger Einordnung als Klarstellungs- oder Einbeziehungssatzung; Abwägung bei Einbeziehungssatzung; Beachtlichkeit eines vollständigen Abwägungsausfalls
Ablehnung des Erlasses einer eA: Kein schwerer Nachteil infolge vorzeitiger Besitzeinweisung zur Durchführung eines Straßenbauprojekts – geringes Ausmaß der betroffenen Fläche, Fehlen einer „baumgenauen“ planerischen Darstellung der Enteignungsfläche, Verkürzung der Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs 4 S 1 VwGO
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch Ablehnung eines subjektiven Rechts eines Gemeindebürgers auf Durchsetzung eines Bürgerentscheids bzw auf Durchsetzung dessen Sperrwirkung nach sächsischem Kommunalrecht