Stattgebender Kammerbeschluss: Sachaufklärungspflichten der Fachgerichte im Auslieferungsverfahren bzgl drohender politischer Verfolgung des Auszuliefernden bei Scheitern der Beiziehung der Akten eines im Ausland geführten Asylverfahrens – hier: Auslieferung eines Russen tschetschenischer Herkunft an die Russische Föderation – Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzureichende fachgerichtliche Prüfung einer eventuellen politischen Verfolgung des Betroffenen im Zielstaat der Auslieferung
Kein Anspruch auf Aufhebung der aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffenen Feststellung des Verlustes des Rechts auf Freizügigkeit als Unionsbürger
(Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur Weitergeltung der polnischen Rechtsvorschriften für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines polnischen Unternehmens zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils – Rechtsschutzgarantie nicht auf speziellen Rechtsmittel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage beschränkt)