Kein Anspruch auf Aufhebung der aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffenen Feststellung des Verlustes des Rechts auf Freizügigkeit als Unionsbürger
(Kein Abschluss einer Ausnahmevereinbarung nach Art 17 EWGV 1408/71 zur Weitergeltung der polnischen Rechtsvorschriften für in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer eines polnischen Unternehmens zur Verschaffung eines Wettbewerbsvorteils – Rechtsschutzgarantie nicht auf speziellen Rechtsmittel der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage beschränkt)