(Kindergeld: Keine Sperrwirkung hinsichtlich Anwendung der §§ 62ff. EStG aufgrund Zuständigkeitszuweisung nach Art 14 Nr. 1 Buchst. a VO (EWG) Nr. 1408/71 an anderen EU-Mitgliedstaat)
Kindergeldanspruch einer im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen, deren Kinder beim Ehemann in Polen leben – Untätigkeitssprungklage
Keine Bindung an Feststellungen in einem Vorprozess – Zurückverweisung der Sache an das FG wegen verfahrensfehlerhaft zustande gekommener Feststellungen