Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Entscheidung über den Betrag des Klageanspruchs bei der Überprüfung eines erstinstanzlichen Grundurteils durch das Berufungsgericht; Nutzung des Bildnisses eines Prominenten im Internet als „Clickbait“; Werbung für redaktionelle Beiträge ohne Bezug zu der prominenten Person – Clickbaiting