Kommanditistenhaftung: Darlegung von Gläubigerforderungen durch den Insolvenzverwalter; Einwand der mangelnden Erforderlichkeit der geforderten Tilgung
Unwirksamkeit eines Insichgeschäfts unter dem Gerichtspunkt des Missbrauchs der Vertretungsmacht; Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis bei Fehlen einer wirksamen Anweisung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Tatbestandsmerkmal des „besonders schweren Rechtsverstoßes“ iSd § 253 Abs 4 S 2 InsO – Verletzung des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch fachgerichtliche Verkennung des Zwecks des Freigabeverfahrens gem § 253 Abs 4 S 1 InsO sowie durch Verneinung eines solchen „besonders schweren Fehlers“ im insolvenzrechtlichen Beschwerdeverfahren