Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefahr der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten; Prüfungsmaßstab bei Gewalt- und Aggressionsdelikten
Rücküberstellungssache: Begleitende Straftat mit geringem Unrechtsgehalt; Aufrechterhaltung der Sicherungshaft nach dem Scheitern des Versuchs der Rücküberstellung
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG nicht erkennbar – kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch aus Art 3 GG oder Art 1 GG