Entziehung der Fahrerlaubnis, Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG (Kokain), Keine Gutachtensanordnung, Eingeräumter Konsum, später bestritten
Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8 Promille, Keine Bindung an fehlender Anordnung eines Fahrverbots im Strafbefehl, Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtswidrig wegen Divergenz zur Fragestellung in der Gutachtensanordnung