Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs 3 BGB aF bzgl ambulanter Zwangsmedikation – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit der Rspr des BVerfG (BVerfGE 142, 313) sowie der Neuregelung des § 1906 BGB nF
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Entscheidung über die Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug – hier: Unzureichende Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles im Rahmen der Gefahrenprognose – Gegenstandswertfestsetzung
Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt trotz mangelnder Krankheitseinsicht und Therapiebereitschaft; Entscheidung über die Einziehung von Gegenständen