Zuständigkeit im Berufungsverfahren: Überprüfung der sachlichen Zuständigkeit von Amts wegen durch die kleine Strafkammer als Berufungskammer wegen möglicher Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus
(Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Keine Anwendbarkeit von § 138 Abs. 3 ZPO im FG-Verfahren – Tatbestandsberichtigung – Verbescheidung von rechtsmissbräuchlichen oder offenbar unzulässigen Ablehnungsgesuchen – Kostenerstattung bei nicht berufsmäßig tätigen Prozessbevollmächtigten)