Grundsicherung für Arbeitsuchende – Vermögensberücksichtigung – Lebensversicherung – kein Schonvermögen zur Altersvorsorge – fehlender Verwertungsausschluss – keine Gleichstellung durch Erklärung über die Nichtverwertung vor Eintritt ins Rentenalter – keine besondere Härte – keine Berücksichtigung von Schulden