(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11 – Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Rechtsschutzbedürfnis an der Überprüfung einer der Jahressteuer vorangegangenen Vorauszahlungsfestsetzung)
Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes: Mitwirkung des Richters in derselben Sache in einem früheren Rechtszug bei einer anderen Entscheidung als der angefochtenen