(Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des Insolvenzverfahrens eingetretenen Tatbestandes Umsatzsteuer zu berichtigen ist – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Änderung der Rechtsprechung)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.07.2012 VII R 29/11 – Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16 UStG – Maßgeblichkeit der Verwirklichung des materiell-rechtlichen Berichtigungstatbestands des § 17 Abs. 2 UStG – Rechtsschutzbedürfnis an der Überprüfung einer der Jahressteuer vorangegangenen Vorauszahlungsfestsetzung)