(Anfechtung eines gegen den Bedachten ergangenen Bedarfswertbescheids durch Schenker – Zurechnung des Gegenstands der Feststellung i.S. des § 154 Abs. 1 Nr. 1 BewG – Einspruchsentscheidung als isolierter Gegenstand einer Anfechtungsklage – Bestimmung der Beteiligten an einem Verwaltungsverfahren – Anfechtbarkeit ohne zeitliche Begrenzung)