Medizinrecht

(Vertragsärztliche Versorgung – Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis – Anfechtung durch ein Mitglied dieser Praxis – Frist für Prüfanträge in Prüfvereinbarung – keine Voraussetzung für Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses – Voraussetzung für Verordnung von Rezepturarzneimitteln bei Nichtvorliegen einer positiven Empfehlung iS des § 135 Abs 1 SGB 5 – Verordnungsregress setzt grundsätzlich weder Verschulden des Arztes noch eine Ermessensausübung der Prüfgremien voraus – keine Gegenrechnung der hypothetischen Kosten mit anderer zulässiger Therapie)

mehr lesen

Europarecht

Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche Honorierung für mehrere Quartale – Bewertungsausschuss – keine Verpflichtung für alle Arztgruppen Regelleistungsvolumina vorzuschreiben – Nichteinbeziehung von Nephrologen – Honorarverteilungsvertrag – Unwirksamkeit von Regelungen bezüglich Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Nephrologie – Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses – Begrenzung durch Gebot der Gleichbehandlung

mehr lesen

Steuerrecht

Vermittlungstätigkeit gesetzlicher Krankenversicherungen für private Zusatzversicherungsverträge als Betrieb gewerblicher Art

mehr lesen

Verkehrsrecht

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

mehr lesen

Arbeitsrecht

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Fristwahrung vor Rückgabe des Empfangsbekenntnisses durch den Prozessbevollmächtigten

mehr lesen

IT- und Medienrecht

Erstattung von Mietwagenkosten nach Kfz-Unfall: Darlegungs- und Beweislast für Zugänglichkeit eines günstigeren Tarifs als des Unfallersatztarifs

mehr lesen

Sozialrecht

(Asylbewerberleistung – Analog-Leistung nach § 2 AsylbLG – Vorbezugszeit – rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer – generell-abstrakte Betrachtungsweise – Unzumutbarkeit der Ausreise)

mehr lesen

Medizinrecht

Sozialhilfe – Aufwendungserstattung zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger – kein Anspruch auf Prozesszinsen

mehr lesen