Keine Aufspaltung des Versicherungsschutzes auf gemeinsamen Wegstrecken mit versicherter und nicht versicherter Handlungstendenz je nach dem nächsten Streckenziel
Haftung für Badeunfall: Umfang der Überwachungspflichten der zur Badeaufsicht in einem Schwimmbad eingesetzten Personen; Nachweis der Nichtursächlichkeit festgestellter Fehler für den eingetretenen Schaden bei grob fahrlässiger Verletzung der Überwachungspflichten