Beschränkte Berufung; abweichende Tatfeststellungen; Zweck des Wehrdisziplinarrechts; Schuldenmachen; Veruntreuung von Kameradengeldern; keine Regelmaßnahme
(Keine Wiedereinsetzungsfähigkeit der Festsetzungsfrist bzw. Feststellungsfrist – § 181 Abs. 5 Satz 1 AO ist keine eigenständige Änderungsvorschrift – Verletzung der Sachaufklärungspflicht als Verfahrensmangel – Feststellungslast für den rechtzeitigen Zugang eines Änderungsantrags)
Sicherungsverfahren: Unterbringung eines im Rahmen eines heftigen Nachbarschaftsstreits verhaltensauffälligen Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus