
Berlin: Bund wartet vorerst ab
Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Grund zum Handeln gegen Berliner Pläne.

Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Grund zum Handeln gegen Berliner Pläne.

Ausschlussklauseln in Unfallversicherungen sind laut BGH grundsätzlich eng auszulegen.

Ein Betreiber haftet für Glatteis durch eine von ihm verursachte Gefahrenquelle.

Rechtliche Blicke auf Kinderfotos im Netz und aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs.

Der Ausgleich von Mietrückständen wendet eine ordentliche Kündigung nicht ab.

Der EuGH klärt die Auswirkung früherer Verfolgung und Reisetätigkeiten im Irak.

Die Reform ab 2026 sorgt für effizientere Verfahren und gestärkte Unabhängigkeit.

Das OVG NRW untersagt die Nutzung von SS-Runen auf dem Grabstein eines Rechtsextremisten.