IT- und Medienrecht
Unterlassung einer Äußerung Dritten gegenüber
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Unterlassung einer Äußerung Dritten gegenüber
Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Streitwert, Sperrung, Unterlassung, Ordnungshaft, Widerspruch, Schaden, Dublin, Ordnungsgeld, Vollstreckung, Nutzung, Sicherheitsleistung, Klage, Kosten des Rechtsstreits, Nutzung von, gerichtliche Entscheidung
Vollstreckung zugunsten der öffentlichen Hand aus einem Rückfestsetzungsbeschluss
Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer Berichterstattung über die AfD
(Gemeinsamer Bundesausschuss – Bewertung einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode (hier: Proteomanalyse des Urins zur Klärung einer diabetischen Nephropathie) – Aussetzung des Verfahrens, weil Vorliegen fehlender Erkenntnisse für abschließende Bewertung in absehbarer Zeit zu erwarten – kein Anspruch des Herstellers oder Anbieters auf Einleitung eines Bewertungsverfahrens zum Erlass einer Erprobungsrichtlinie im Hinblick auf dieselbe Methode – Anforderungen an die Feststellung eines Erprobungspotenzials iSd § 137e SGB 5 – Maßgeblichkeit der vom Antragsteller bei Antragstellung eingereichten Studien – Berücksichtigung anderer Erkenntnisse)
Kein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz aus einem Kaufvertrag über ein Diesel-Fahrzeug, Marke Mercedes Benz 180 CDI
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Kontrollfähigkeit und Wirksamkeit einer Klausel über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen
Auskunftsrecht des Sonderprüfers aus § 145 Abs. 2 AktG nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar