IT- und Medienrecht

Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).

IT- und Medienrecht

(Sozialgerichtliches Verfahren – in der Vorinstanz am Rechtsstreit als „Beklagte“ am Verfahren Beteiligte – Notwendigkeit der Beiladung in der Rechtsmittelinstanz – Krankenversicherung – Normsetzung durch Selbstverwaltungsorgane (hier: Zustandekommen einer Rahmenvereinbarung nach § 130b SGB 5) – Schiedsstelle – Befugnis, vorab formell über die am Schiedsverfahren Beteiligten zu entscheiden – Statthaftigkeit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage gegen diese Entscheidung – Gewährleistung einer hinreichenden Betroffenenpartizipation – sachgerechte Abbildung der Interessenpluralität bei der Auswahl der Verbände)