IT- und Medienrecht
Anspruch auf Herausgabe von gerichtlichen Entscheidungen ohne besondere rechtskonkretisierende oder rechtsfortbildende Bedeutung
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Anspruch auf Herausgabe von gerichtlichen Entscheidungen ohne besondere rechtskonkretisierende oder rechtsfortbildende Bedeutung
Lichtbildwerke ohne Nutzungsberechtigung auf einer Online-Verkaufsplattform
Abgasskandal: Mängelgewährleistungsanspruch gegen den Händler
Zugänglichmachung von Produktfotos auf Internet-Verkaufsplattform
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen an die gerichtlichen Untersagung einer Äußerung als „Schmähkritik“ – hier: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch zivilgerichtliches Unterlassungsurteil bei ungerechtfertigter Bejahung des Vorliegens von Schmähkritik durch Äußerung in öffentlichem Kontext – Gegenstandswertfestsetzung
Veranstaltung eines Fernsehspartenprogramms trotz Widerrufs der Zulassung
Kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen eines durch einen Hotelgast verursachten Wasserschadens
Wettbewerbsrechtliches Vertragsstrafeversprechen: Kündigung aus wichtigem Grund wegen missbräuchlicher Abmahnung; Geltendmachung von Vertragsstrafen für vor der Vertragskündigung begangene Verstöße – Kündigung der Unterlassungsvereinbarung