IT- und Medienrecht
Bestreiten mit Nichtwissen: Fall der Zulässigkeit des Bestreitens eigener Wahrnehmungen und Handlungen mit Nichtwissen; Darlegungs- und Beweislast
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Bestreiten mit Nichtwissen: Fall der Zulässigkeit des Bestreitens eigener Wahrnehmungen und Handlungen mit Nichtwissen; Darlegungs- und Beweislast
Ausnutzen oder Verwerten eines Benennungsrechts
Schadensersatz wegen patentanwaltlicher Falschberatung
abstrakter Rechtssatz, Billigkeitskontrolle, vermögenswirksame Leistungen, teleologische Auslegung, Preisanpassungsklausel
Verkehrsunfall eines Leasingfahrzeugs: Recht des Leasingnehmers gegen den Schädiger auf Zahlung der fiktiven Herstellungskosten statt der Herstellung des Fahrzeugs
Kartellrechtliche Beurteilung einer vertraglich vereinbarten Erlösaufteilung aus Herausgabe von Telefonbüchern
Keine Kürzung der Dienstbezüge – Disziplinarverfügung nicht rechtens
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) und allgemeinem Persönlichkeitsrecht (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Unterlassungsanspruch gegen die öffentliche Präsentation eines Porträtbildes besteht – Präsentation des Bildes einer Minderjährigen in einem Kontext mit Gewalt und Kindesmissbrauch als schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts – Verletzung der Kunstfreiheit durch fehlende fachgerichtliche Abwägung bei der Bestimmung des Umfangs des Unterlassungsanspruchs