IT- und Medienrecht
Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in Werbeprospekt
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Irreführung durch Eindruck einer nicht erfolgten Preisreduzierung in Werbeprospekt
(Sozialgerichtliches Verfahren – Zuständigkeit der Spruchkörper für Vertragsarztrecht – vertragsärztliche Versorgung – Aufsichtsanordnung gegen Krankenkasse zur Behebung einer Rechtsverletzung (hier: Umsetzung eines durch Schiedsspruch festgesetzten HzV-Vertrages) – gewichtiges öffentliches Interesse – Nichtentgegenstehen eines zwischen der Krankenkasse und Dritten anhängigen Rechtsstreits über den Gegenstand der Rechtsverletzung – notwendige Beiladung – Hausärzteverband – Unzulässigkeit der Revision – Verletzung des § 136 Abs 1 Nr 5 SGG)
Zur Grundrechtsbindung des Staates bei amtlichem Informationshandeln – behördliche Informationspflicht gem § 40 Abs 1a LFGB partiell mit Art 12 Abs 1 GG unvereinbar – Unverhältnismäßigkeit mangels Befristung der Veröffentlichung – zudem verfassungskonforme Auslegung geboten, insb bzgl der Sicherstellung der Richtigkeit veröffentlichter Informationen – Information über Behebung eines Verstoßes unerlässlich, über Verdachtsfälle jedoch nur unter strengen Voraussetzungen – Konkretisierung des Begriffs des „nicht unerheblichen Ausmaßes“ (§ 40 Abs 1a Nr 2 LFGB) geboten – Regelung der Befristung bis 30.04.2019 geboten
Verletzung der Marke „Ballermann“ durch die Bezeichnungen „BALLERMANN PARTY“ und „Ballermann Party mit N.“ für die Bewerbung einer Partyveranstaltung
Keine Beeinträchtigung des Eigentumsrechts durch Füttern einer freilaufenden Katze in fremder Unterkunft
Zulassung einer Sonntagsöffnung einer Verkaufsstelle
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse: Wirksamkeit einer Klausel über das Recht des Kunden zur Aufrechnung
Erneuerbare Energien: Verantwortlichkeit des Betreibers einer Photovoltaikanlage für die Erfüllung seiner Meldepflichten gegenüber der Bundesnetzagentur; Aufklärungspflicht des Netzbetreibers; Rückforderungsanspruch des Netzbetreibers gegen den Anlagenbetreiber bei Nichterfüllung der Meldepflicht