IT- und Medienrecht
Abgrenzung Rahmenvertrag und Gesamtauftrag
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Abgrenzung Rahmenvertrag und Gesamtauftrag
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Pflicht zur Unterlassung einer Bildberichterstattung – hier: Prozessberichterstattung unter Abbildung des prominenten Angeklagten auf dem Weg zu seiner Verteidigerin – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Unterlassungspflicht bzgl Bildberichterstattung über Prominenten in einer durch räumliche Privatheit geprägten Situation (Gespräch mit Verteidiger in einem Innenhof auf Privatgrund) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken
Erfolgreiche Nachbarklage gegen gaststättenrechtliche Gestattung – Lärmschutz
Erfolglose Klage gegen Verpflichtung zur Vorlage des Brandschutznachweises II
Verdachtsberichterstattung über ein Kapitalanlageunternehmen
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung
Wechsel des Beitritts eines Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren