IT- und Medienrecht
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch Gegendarstellungsverpflichtung aufgrund unzutreffender Einordnung der inkriminierten Äußerungen als Tatsachenbehauptungen – Gegenstandswertfestsetzung

