IT- und Medienrecht
Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über den Regierenden Bürgermeister in Berlin bei Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über den Regierenden Bürgermeister in Berlin bei Restaurantbesuch am Vorabend einer Misstrauensabstimmung
Konkurrentenklage um Linienverkehrsgenehmigung für Busunternehmer
Rechtmäßigkeit der Untersagung von Sportwetten im Internet
Neuregelung zur Einsicht in die Patientenakte durch die Landesärztekammer
Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG – Annahme der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht geboten, da klärungsbedürftige Frage mittlerweile höchstrichterlich iS der angegriffenen Entscheidung entschieden wurde – hier: sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers im Falle einer Rechtsverletzung durch Filesharing
Keine zulässige Klage bei fehlender Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
Kosten für Transportfahrt zur Unterbringung im Bezirkskrankenhaus
Grundsatz der Öffentlichkeit – Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des Vorsitzenden