IT- und Medienrecht
Zustellungsfiktion nach Aufgabe eines Versäumnisurteils zur Post: Zuständiger Urkundsbeamter für die Beurkundung des Zustellungsvermerks
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Zustellungsfiktion nach Aufgabe eines Versäumnisurteils zur Post: Zuständiger Urkundsbeamter für die Beurkundung des Zustellungsvermerks
Stattgebender Kammerbeschluss: Diskussionsbeiträge in Internet-Foren und Reichweite der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) – hier: Verletzung von Art 5 Abs 1 GG durch verfehlte Einordnung einer Äußerung als unwahre Tatsachenbehauptung bzw Schmähkritik sowie durch unzureichende Abwägung
Markenschutz: Unterscheidungskraft einer inhaltsbeschreibenden Wortfolge für Druckschriften und Dienstleistungen bezüglich der Druckschriften – Deutschlands schönste Seiten
Schadensersatzanspruch wegen der Vollziehung von – unrichtigen – Steuerbescheiden nach Steuerarrest in ein Wertpapierdepot
Wettbewerbsrecht: Streitgegenstand der wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage; irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit bei Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“; Verbot des Nachmachens des Öko-Kennzeichens als Marktverhaltensregelung – Biomineralwasser
Private Krankenversicherung: Leistungsausschlussverlangen bei einem Tarifwechsel
Sozialgerichtliches Verfahren – Klagebefugnis – Streit über die Rechtmäßigkeit einer freiwilligen kassenartenübergreifenden Vereinigung zweier Krankenkassen – aufsichtsbehördliche Genehmigung – Genehmigungsbescheid – Unzulässigkeit einer Anfechtung durch Krankenkassen-Landesverband sowie letztverbleibender Mitgliedskasse als Rechtsnachfolgerin des Verbands – Dritte – Drittschutz – Rechtsreflex – Grundrechtsschutz – Selbstverwaltung – Gesamtrechtsnachfolge – Anhörung – Organisationsrecht
Verweigerung der Vorlage von Unterlagen aufgrund von § 9 Abs. 1 KredWG