IT- und Medienrecht
Vergütungsanspruch des Arbeitnehmererfinders: Wirtschaftliche Verwertung des Patents aufgrund des Beitrags einer weiteren Person – Ramipril II
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Vergütungsanspruch des Arbeitnehmererfinders: Wirtschaftliche Verwertung des Patents aufgrund des Beitrags einer weiteren Person – Ramipril II
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und Bildberichterstattung über einen Politiker in einem Artikel über dessen prominente Lebensgefährtin
Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren über die Frage, ob der Deutsche Bundestag einer Veräußerung von Vermögensgegenständen durch die Deutsche Bahn AG hätte zustimmen müssen – zu den parlamentarischen Beteiligungsformen bei der Feststellung des Haushalts – zur Frage der Budgetflucht – zur Frage des Bestehens eines ungeschriebenen Parlamentsvorbehalts
Nichtannahmebeschluss: Zum Verhältnis zwischen der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) und dem eigentumsrechtlich geschützten Urheberrecht (Art 14 Abs 1 S 1 GG) – hier: Wiedergabe bildlicher Werke in Online-Archiv einer Tageszeitung – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Auslegung und Anwendung des § 50 UrhG in angegriffenem Urteil
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung bei Wettbewerbsverstoß: Kommunale Touristen-Information als Erfüllungsgehilfe der Zuwiderhandlung
Namens- und Kennzeichenrecht: Namensschutz neben Kennzeichenschutz bei Geltendmachung der Löschung eines Domainnamens; Prüfungspflichten und Haftung des Admin-C eines ausländischen Domainanmelders bei Registrierung automatisch ermittelter freiwerdender Domainnamen – Basler Haar-Kosmetik
Grenzen postmortalen Urheberrechtsschutzes: Interessenabwägung bei Unterlassungsklage der Erben des Architekten Paul Bonatz gegen den Teilabriss des Stuttgarter Hauptbahnhofs im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“