IT- und Medienrecht
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer Berufsbezeichnungen) mit Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Steuerberaters – hier: Führen eines Fachberatertitels
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Nichtannahmebeschluss: Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer Berufsbezeichnungen) mit Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Steuerberaters – hier: Führen eines Fachberatertitels
Fusionskontrolle: Voraussetzungen für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung eines Oligopols – Springer/Pro Sieben II
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 GG durch eine zivilgerichtliche Verurteilung eines Abtreibungsgegners Protestaktionen – insb. durch Ansprechen von Patientinnen eines „Abtreibungsarztes“ in unmittelbarer Nähe von dessen Praxisräumen anzusprechen – zu unterlassen
Einseitige Erledigungserklärung der Beklagtenseite
Reisevertrag: Genehmigung einer durch den vollmachtlosen Vertreter rechtzeitig vorgenommenen Anspruchsanmeldung nach Ablauf der Ausschlussfrist
Nochmalige Wiederholung einer einstweiligen Anordnung, Untersagung der Vergabe von Notfallrettungs- und Krankentransportkapazitäten in Leipzig
Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Rechtsschutzbedürfnis für eine weitere Unterlassungsklage wegen kerngleicher Äußerungen nach Abschlusserklärung – Folienrollos
Wettbewerbsrecht: Unlautere Rufausbeutung durch Übernahme eines Nummernsystems des Marktführers in einem Nachschlagewerk für Briefmarken; Schutzfähigkeit einer Datensammlung als Datenbankwerk – Markenheftchen