Patent- und Markenrecht
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – zur Kostenauferlegung – Rücknahme der Beschwerde und Verzicht auf die streitbefangene Marke lösen keine Kostentragungspflicht aus – keine offensichtliche Schutzunfähigkeit – jeder Verfahrensbeteiligte trägt die ihm entstandenen Kosten selbst

