Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der „Erforderlichkeit“ der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO bei „Bagatellstreitigkeiten“ – Festsetzung des Gegenstandswerts auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren – Zum Merkmal der „Erforderlichkeit“ der Beiordnung eines Rechtsanwalts iSd § 121 Abs 2 ZPO auch bei „Bagatellstreitigkeiten“
Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB – zudem mangelnde Beschwerdebefugnis des Geschäftsführers bei Ordnungsgeldverfahren gegen Gesellschaft
Nichtannahmebeschluss: Eintragung ins Verkehrszentralregister wegen geringer Geldbuße begründet nicht zwingend besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG – hier: Geldbuße iHv 40 Euro wegen Verletzung der Winterreifenpflicht – weder grundsätzliche Bedeutung noch besonders schwerer Nachteil – Verletzung des Bestimmtheitsgebots kann offen bleiben
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Offensichtliche Unzulässigkeit einer unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerde – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 1000 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
§ 6 Abs 1 S 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln (juris: MVollzG RP), der operative Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen an einem im Maßregelvollzugs Untergebrachten auch ohne dessen Einwilligung zulassen, mit Art 2 Abs 2 S 1 iVm Artikel 19 Abs 4 GG unvereinbar und nichtig – zu den bei der Anordnung von Zwangsbehandlungen zur Wahrung der Grundrechte notwendigen verfahrensrechtlichen Sicherungen – zur Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des bei Zwangsbehandlungen zur Erreichung des Vollzugsziels unabdingbaren Erfordernisses der krankheitsbedingt fehlenden Einsichtsfähigkeit