Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 12 Abs 1 GG durch Erteilung eines berufsgerichtlichen Verweises wegen der Teilnahme eines Zahnarztes an einem dem Preisvergleich dienenden Internetportal
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im Zivilprozess (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Unterlassen der Zulassung der Rechtsbeschwerde entgegen § 574 Abs 3 S 1 ZPO – Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Privatgutachtens im Zivilverfahren (§ 91 ZPO) – Gegenstandswertfeststellung auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Unverhältnismäßigkeit eines im Rahmen von Führungsaufsicht gem § 68b Abs 1 Nr 4 StGB für fünf Jahre auferlegten Verbotes der Publikation nationalsozialistischen und rechtsextremistischen Gedankenguts – Verletzung der Meinungsfreiheit des Betroffenen – Zudem Unbestimmtheit des Verbots und mangelnde Abwägung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Nichtannahmebeschluss: Ersichtlich unzureichend begründete Urteilsverfassungsbeschwerde (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) – Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 300 Euro zu Lasten des Bevollmächtigten
Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare gerichtliche Entscheidungen – hier: Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Begründung (§§ 543 Abs 2 S 1, 544 Abs 4 S 2 Halbs 2 ZPO) – keine weitergehenden Begründungsanforderungen aus Rechtsschutzgarantie oder wegen Möglichkeit einer Anhörungsrüge gem § 321a ZPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Pflicht zur Anhörung des Betroffenen vor Beschluss zur gutachtlichen Prüfung der Einrichtung einer Betreuung – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe durch ArbMDienstLG 4 Art 3 Nr 14, 15 zum 01.01.2005 verstößt nicht gegen Art 14 Abs 1 GG oder den grundgesetzlich verankerten Vertrauensschutzprinzip – allgemeines Vertrauen des Bürgers in den Fortbestand einer Rechtslage und seine danach erwartete zukünftige Leistungsberechtigung ist keine verfassungsrechtlich geschützte Rechtsposition – zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine als unzulässig verworfenen fachgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde in Fällen, in denen die Klärung einer bislang verfassungsgerichtlich noch nicht entschiedenen Grundsatzfrage begehrt wird