Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG) durch Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens bei Vorliegen eines rechtfertigenden, sachlichen Grundes
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Schuldprinzips (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch disziplinarische Höchstmaßnahme (Entfernung aus dem Dienst) bei unzureichenden Feststellungen zur Schwere der Dienstvergehen – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung familiärer Beziehungen eines Bewerbers zu Bediensteten nachgeordneter Behörden bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst – hier: Verletzung von Art 33 Abs 2 GG – Gegenstandswertfestsetzung