Markenbeschwerdeverfahren – „INDUSTRIEPARK HÖCHST“ – Freihaltungsbedürfnis – zum Eintragungsverbot des Freihaltungsbedürfnisses – keine Unterbindung der Benutzung beschreibender Angaben
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Art 19 Abs 4 GG durch unzureichende Sachaufklärung in einer Registersache (Eintragung einer spanischen Schnellverurteilung in das Bundeszentralregister) – zudem Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Würdigung des Beteiligtenvorbringens