Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung von Amtshaftungsansprüchen wegen überlanger Dauer eines Zivilprozesses – Auslegung des § 839 Abs 2 BGB durch BGH (BGHZ 187, 286) nicht zu beanstanden – fachgerichtliche Anwendung verletzt Betroffenen jedoch in Anspruch auf effektiven Rechtsschutz – Gegenstandswertfestsetzung
Patentbeschwerdeverfahren – „Datenmultiplexanordnung und Datendemultiplexanordnung“ – zur Erledigung des Beschwerdeverfahrens nach dem Erlöschen der Patentanmeldung – keine ausreichende Substantiierung des Rechtsschutzinteresses der Anmelderin