Unzulässige Richtervorlage: Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der Besoldungsgruppe A 9 in Niedersachsen im Jahr 2005 – Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften – Anforderungen an Aufbereitung der Tatsachengrundlage bei Rüge einer Unteralimentation – Beschränkung auf Evidenzkontrolle
Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG – Rechtliches Gehör – Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten – Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Unterlassen einer gem § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung