Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) nach Erledigterklärung, wenn die Verfassungsbeschwerde ursprünglich mangels hinreichender Begründung (§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) unzulässig war
Ablehnung des Erlasses einer eA, gerichtet gegen die Zurückweisung von Rechtsbehelfen eines Presseverlags im Verfahren der Zwangsvollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs: mangelndes Sicherungsbedürfnis bzgl gerügter Verletzungen prozessualer Rechte – iÜ spezifisches Interesse an vorläufigem Vollstreckungsschutz nicht dargelegt