Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von Eilrechtsschutz sowie an die Berücksichtigung familiärer Belange von Ausländern bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen – hier: Verletzung eines Ausländers in Grundrechten aus Art 19 Abs 4 GG sowie aus Art 6 Abs 1 GG bei Verweigerung vorläufigen Rechtsschutzes unter unzureichender Einzelfallabwägung – Beurteilung der Wiederholungsgefahr bei Strafaussetzung zur Bewährung – familiäre Bindung bei Pflege der Eltern
Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines Berufungszulassungsantrags im Verwaltungsprozess gem § 124 Abs 2, 124a Abs 4 S 4 VwGO – hier: keine Grundrechtsverletzung bei fehlender Möglichkeit, das Parteivorbringen eindeutig einem Zulassungsgrund iSd § 124 Abs 2 VwGO zuzuordnen