Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mitführen eines Samurai-Schwertes in demselben Raum wie die gelagerten Drogen; Strafzumessung bei Vorliegen einer nicht geringen Menge
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Feststellung der nicht geringen Menge bei Anbau von Cannabispflanzen zwecks späterer Veräußerung der Ernte