(Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – notwendiger Lebensunterhalt in Einrichtungen – zusätzlicher Barbetrag aufgrund der Übergangsregelung des § 133a SGB 12 – Bestandsschutzregelung – keine nachträgliche Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen durch rückwirkende Rentenbewilligung)
Maßregelanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose bei der Begehung der Anlasstaten während der stationären psychiatrischen Behandlung
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung effektiven Rechtsschutzes durch Versagung der Rehabilitierung gem § 2 Abs 1 StrRehaG wegen Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen der ehemaligen DDR – hier: unzureichende gerichtliche Sachaufklärung trotz Amtsermittlungspflicht gem § 10 StrRehaG
Grundsicherung für Arbeitsuchende – Leistungsausschluss bei Unterbringung in einer stationären Einrichtung – Aufenthalt in einer Rehabilitationseinrichtung – Kostentragung durch den Rentenversicherungsträger – voraussichtliche Aufenthaltsdauer von weniger als sechs Monaten – Prognose zum Zeitpunkt der Aufnahme – Sozialhilfe – Hilfe zum Lebensunterhalt – Leistungsansprüche – notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers
Nichtannahmebeschluss: Fortdauer des Maßregelvollzugs bei mangelnder Therapiebereitschaft des Untergebrachten verfassungsrechtlich unbedenklich, insb nicht unverhältnismäßig
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch unzureichende richterliche Sachaufklärung im Rahmen einer Fortdauerentscheidung gem § 67d Abs 2 StGB bei bereits langdauernder Unterbringung – zudem unzureichende Gründe für Überschreiten der Jahresfrist des § 67e Abs 2 StGB
Beihilfefähigkeit bei pauschalierter (Tagessatz-)Abrechnung eines privaten Krankenhauses; Einbeziehung gesondert abgerechneter Leistungen; Vergleichsmaßstab für Kostenvergleich