Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG, da das OLG zur Vorlage an den BGH verpflichtet war.
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG – Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 StrRehaG sowie durch unzureichende richterliche Sachaufklärung (§ 10 Abs 1 StrRehaG) – hier: Verweigerte Rehabilitierung wegen zwangsweiser Heimunterbringung des Betroffenen im Kindesalter in der ehemaligen DDR
Abschiebungshaftanordnung: Verstoß gegen die EG-Richtlinie über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger bei Unterbringung des Betroffenen auf dem Gelände einer Justizvollzugsanstalt