Revision des Angeklagten: Nachholung der Unterbringungsanordnung nach Aufhebung des Urteils bei fehlender Ausnahme der unterbliebenen Unterbringung vom Rechtsmittelangriff
Aufwendungsersatzanspruch der Gemeinde gegen einen anderen Verwaltungsträger (hier Landkreis) aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für Fundtier (§ 90a BGB)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 S 1 und 20 Abs 3 GG durch Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs 3 S 1 StGB) wegen vor dem 01.06.2013 begangener Taten bei unzureichender Begründungstiefe – Gegenstandswertfestsetzung