(Krankenversicherung – Hilfsmittel zur Vorbeugung vor oder zu einem (unmittelbaren oder mittelbaren) Ausgleich einer Behinderung (hier: Definitiv-Unterschenkelprothese einschließlich Prothesenfuß) – Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Anwendung des § 13 Abs 3a S 9 SGB 5 – Systemabgrenzung – Unterscheidung zwischen Krankheits- und Behinderungsbegriff)
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung bei Teilung einer endgehaltsbezogenen betrieblichen Altersversorgung; Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes; Ermittlung des Barwerts einer in die Leistungsphase eingetretenen betrieblichen Altersversorgung
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Vorliegen einer dezentralen Erzeugungsanlage bei einem Kraftwerk mit Einspeisung in ein Höchstspannungsnetz – Mark-E AG