Krankenversicherung – Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln – keine Abhängigkeit des Zugangs zur Hilfsmittelversorgung von fachlichen Anforderungen über die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen für die Hilfsmittelabgabe hinaus auch bei einer Zulassung durch Vertrag – Erfüllung der gesetzlichen Beratungspflichten durch einen Hilfsmittellieferanten bei ausreichender Information über Eigenschaften und Verwendung der von ihm abzugebenden Hilfsmittel – Abgrenzung der Aufgaben von der Verantwortung der Ärzte und der Zuständigkeit ggf hinzuziehenden Pflegepersonals – Abgabe auch von Betrieben ohne Stomatherapeuten mit mindestens 20 Wochenstunden – Zulässigkeit des Setzens neuer Standards für die Fortführung eines bisher schon ausgeübten Berufs – Verfassungsmäßigkeit
Anwendbarkeit des versicherungsrechtlichen Vollstreckungsverbots auf die zwischen Erstversicherung und Rückversicherer vereinbarte quartalsweise Saldierung ihrer wechselseitigen Forderungen; Zulässigkeit der Aufrechnung des Rückversicherers mit rückständigen Prämienforderungen bei Insolvenz des Erstversicherers
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte Nichtigerklärung und die losweise Auftragsvergabe in einem zukünftigen Vergabeverfahren – S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 – Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen – Übergang einer Versicherungsagentur vom Vater auf den Sohn – Schätzung von Besteuerungsgrundlagen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 – Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen)
(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.7.2011 X R 26/10 – Bildung einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen)