IT- und Medienrecht
Umsetzung von Auflagen zur Baugenehmigung: Vorlage einer vollständigen Nutzungsaufnahmeanzeige
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Umsetzung von Auflagen zur Baugenehmigung: Vorlage einer vollständigen Nutzungsaufnahmeanzeige
Bauaufsichtliche Anordnungen zur Entfernung von Bildschirmen
Bauaufsichtliche Anordnungen zur Entfernung von Sitzgelegenheiten, Bestimmung des Verantwortlichen, Voraussetzungen des Bauherrnwechsels
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing über eine Internet-Musiktauschbörse: Begründung einer Erstbegehungsgefahr im Rahmen einer negativen Feststellungsklage gegen einen außergerichtlich geltend gemachten Unterlassungsanspruch – Bring mich nach Hause
Wettbewerbswidrige Zuwiderhandlung gegen eine Marktverhaltensregelung durch Vorenthalten einer wesentlichen Information: Spürbarkeit des Verstoßes; Entbehrlichwerden der wesentlichen Information durch besondere Umstände – Energieeffizienzklasse III
Verstoß gegen Olympia-Schutzgesetz: Bewerbung spezifischer Eigenschaften von Sporttextilien als „einfach olympiareif“; Voraussetzungen einer unlauteren Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele; Kombination nicht geschützter sportlicher Symbole mit nach allgemeinem Sprachgebrauch zulässiger Benutzung olympischer Bezeichnungen – Olympiareif
Markenrecht: Voraussetzung einer markenrechtsverletzenden Benutzung eines Zeichens; Modellbezeichnung als Herkunftshinweis – SAM
Wettbewerbsverstoß: Herabsetzung eines Mitbewerbers durch die Behauptung der widerrechtlichen Verwendung von fremden Betriebsgeheimnissen für die Herstellung seiner Produkte; Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalles unter Einbeziehung der betroffenen Grundrechtspositionen; schutzwürdiges Interesse an der Information der potentiellen Kunden – Knochenzement III