IT- und Medienrecht
Anspruch einer politischen Partei auf Erweiterung der Plakatierungsmöglichkeiten vor Wahlen
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Anspruch einer politischen Partei auf Erweiterung der Plakatierungsmöglichkeiten vor Wahlen
Stattgebender Kammerbeschluss: Erlass einstweiliger Verfügungen im Presse- und Äußerungsrecht ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners und ohne vorherige Abmahnung verletzt Betroffenen in dessen grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – Zur Zulässigkeit einer unmittelbar gegen eine einstweilige Verfügung erhobenen Verfassungsbeschwerde – Gegenstandswertfestsetzung
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im presse- bzw äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren – teilweise Parallelentscheidung
Keine Klagebefugnis des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers
Auskunftsanspruch hinsichtlich einer aus öffentlichen Mitteln finanzierten Verwandtenbeschäftigung
Verletzung der Aufklärungspflicht bei Mehrfachabmahnung
Verletzung der Marke „Ballermann“ durch die Bezeichnungen „BALLERMANN PARTY“ und „Ballermann Party mit N.“ für die Bewerbung einer Partyveranstaltung
Zivilprozess: Gehörsverstoß wegen überspannter Anforderungen an die Substantiierung des Klagevorbringens