IT- und Medienrecht
Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz vorheriger Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Verfahrensbeteiligten und dessen Ausbleibens; Nichtgebrauchmachen von prozessualen Möglichkeiten
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Durchführung der mündlichen Verhandlung trotz vorheriger Anordnung des persönlichen Erscheinens eines Verfahrensbeteiligten und dessen Ausbleibens; Nichtgebrauchmachen von prozessualen Möglichkeiten
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Verantwortlichkeit eines Grundstückseigentümers für einen von einem Handwerker verursachten Brand mit Beschädigung des Nachbargrundstücks
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit eines Fotografen (Art 5 Abs 3 S 1 GG) einerseits und allgemeinem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person (Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG) andererseits bei Werken der Straßenfotografie
Anspruch auf Unterlassung der unlauteren Bewerbung eines Rabattangebotes
Stromgrundversorgung: Zahlungsverweigerung wegen „ernsthafter Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers“ im Falle eines – angeblich – außergewöhnlichen Mehrverbrauchs
Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Gegendarstellungsrecht bzgl „Aufmacherfragen“ – hier: Verletzung der Pressefreiheit (Art 5 Abs 1 S 2 GG) durch ungerechtfertigte Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung – Gegenstandswertfestsetzung
Kostenpauschale für Postauslagen
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Medienberichterstattung: Zulässigkeit einer ohne Einwilligung erfolgten Veröffentlichung von Fotos eines ehemaligen Staatsoberhaupts beim Einkauf