IT- und Medienrecht
Keine Fürsorgepflicht, durch Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein Beamter nicht grob fahrlässig handelt; Zweck der Gesamtschuld in § 48 Satz 2 BeamtStG
Das Medienrecht, welches im öffentlichen Recht, im Zivilrecht und auch im Strafrecht verankert ist, regelt sowohl private als auch öffentliche Information und Kommunikation. Das IT-Recht beschäftigt sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT).
Keine Fürsorgepflicht, durch Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein Beamter nicht grob fahrlässig handelt; Zweck der Gesamtschuld in § 48 Satz 2 BeamtStG
Rechtsweg für Anspruch auf Akteneinsicht im Konzessionsverfahren
Zwischenurteil über Zulässigkeit einer Nebenintervention im Beweisverfahren
Kein Härtefall bei der Rundfunkbeitragserhebung wegen nicht förderfähigem Zweitstudium
Angabe des Energieträgers in Immobilienanzeige durch Makler
Anspruch auf Umweltinformationen zum Dienstwagen des Bayerischen Ministerpräsidenten (CO2-Ausstoß)
Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens
Urteil, Berichtigung, Urteilsberichtigung, Rechtsmittelbelehrung